Liebe Kunden,
am 01.01.2012 ist die neue UV-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Damit ist die Nutztung eines Solariums allen Personen unter 18 Jahren verboten.
Seit dem 01.08.2012 gelten die neuene Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, das heisst, dass bei der Besonnung ein Grenzwert von 0,3 Watt/pro Quadratmeter als erythemwirksame Bestrahlungsgrenze eingehalten werden muß.
Erstkundenberatungsbögen müssen von den Kunden unterschrieben werden. Um die Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen, muß einmalig Vor- und Zuname aufgenommen werden.
Diese Daten werden nicht zu Marketingzwecken genutzt, sondern dienen lediglich dazu, der Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Neukunden nur nach Durchführung einer Hauttypbestimmung sonnen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr SunPirna-Team